Arbeitsrecht.

  • Im Gesundheitswesen beraten und vertreten wir unsere Mandanten von der Vertragsgestaltung über spezielle Fragen des Arbeitsrechts (z.B. Jobsharing) bis hin zum Chefarztvertragsrecht.

  • Im Individualarbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei den gängigen Problemen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Wir unterstützen Sie bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses genauso, wie bei der Beendigung. Wir suchen für Sie nach der bestmöglichen Lösung. Sollte es erforderlich werden, stehen wir Ihnen natürlich auch in gerichtlichen Verfahren (z.B. Kündigungsschutz) zuverlässig zur Seite.

Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor allem im Gesundheitswesen, aber auch im allgemeinen Individualarbeitsrecht.

Unsere Tätigkeit reicht dabei von der ersten Beratung bis hin zur gerichtlichen Vertretung, zum Beispiel im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses. Dabei können wir auch an der Schnittstelle zu anderen Rechtsgebieten unkompliziert unterstützen.