Strafrecht.

  • Ein besonderes Augenmerk liegt in der Verteidigung in Verfahren gegen Ärzte und nichtärztliche Leistungserbringer.

    Hier stehen typischerweise Körperverletzungsdelikte, Urkundsdelikte oder Vermögensdelikte aufgrund Korruption im Gesundheitswesen im Vordergrund. Wir verteidigen Sie über das gesamte Verfahren hinweg und behalten dabei stets Folgeprobleme im Blick (Versicherungsregress, Approbationsentzug, o.ä.)

  • Neben der Verteidigung von Verantwortlichen von Krankenhäusern und MVZ beraten wir auch präventiv, um Strafbarkeitsrisiken zu minimieren.

  • Im Bereich des Pharmastrafrechts beraten und vertreten wir Sie bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

  • Im Rahmen des Korruptionsstrafrechts steht die Verteidigung von Delikten rund um die Bestechlichkeit bzw. Bestechung von Amtsträgern oder allgemein im Geschäftsverkehr im Vordergrund.

    Besondere Ausprägungen von Korruptionstatbeständen finden sich daneben im Gesundheitsrecht.

  • Der Bereich des Wirtschaftsstrafrechts spiegelt die Bandbreite des wirtschaftlichen Lebens wieder. Maßgeblich stehen Vermögensdelikte im Vordergrund.

Im Strafrecht beraten und vertreten wir Leistungserbringer aus dem Gesundheitswesen genauso wie Individualpersonen und Unternehmen.

Aufgrund unseres Netzwerkes sind wir zudem in der Lage schnell und effektiv die Verteidigung von mehreren Personen zu organisieren und zu koordinieren (sog. Sockelverteidigung).

Dabei betreuen wir Sie nicht nur vor Gericht, sondern natürlich auch im Ermittlungsverfahren, sowie präventiv.