Komplexe Fragestellungen an der Schnittstelle zwischen Medizin und Recht erfordern Spezialisierung.

Egal ob Praxis, MVZ, Apotheke, Pflegeheim, Pflegedienst oder Krankenhaus. Wir stehen Ihnen in sämtlichen Fragen des Medizinrechts vertrauensvoll zur Seite.

Dabei vertreten wir grundsätzlich nur Leistungserbringer im Gesundheitswesen wie Ärzte, Zahnärzte, Pflegepersonal, Hebammen, Rettungsdienstpersonal, Physiotherapeuten, u.a. Patienten empfehlen wir konsequent an kompetente Kollegen weiter.

  • Als Berufsrecht bezeichnet man die Gesamtheit der den Berufszugang und die Berufsausübung regelnden Normen.

    Sie haben Fragen bezüglich Ihrer Approbation oder Ihre Facharztqualifikation betreffend?

    Wir beraten und vertreten Angehörige in- und ausländischer Heilberufe bei allen Streitfragen rund um das Berufsrecht und die Approbation. Insbesondere befassen wir uns auch mit dem Widerruf von Approbationen.

    Aber auch bei Problemstellungen im Zusammenhang mit Vergütungsfragen (GOÄ, EBM), Weiterbildungsbefugnissen, Anerkennung von Weiterbildungszeiten und bei dem Vorwurf beruflicher Verfehlungen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

  • Im Arbeitsrecht vertreten wir Sie von der arbeitsvertraglichen Gestaltung über arbeitsrechtliche Prozesse bis zum Chefarztvertragsrecht.

  • Sollten Sie mit Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen aufgrund von Aufklärungs- oder Behandlungsfehlern konfrontiert werden, bedarf es eines verlässlichen und kompetenten Beistandes an Ihrer Seite.

    In der Prozessführung in Arzthaftungssachen verfügen wir über langjährige Erfahrung. Wir übernehmen neben der gerichtlichen Vertretung auch die Kommunikation mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung und begleiten Sie auch vor Schlichtungsstellen oder der Gutachterkommission.

  • Es beginnt alles mit einer Idee. Vielleicht wollen Sie eine Praxis gründen, sich mit Kollegen zusammenschließen oder im Rahmen der Nachfolge eine Praxis übernehmen. Möglicherweise möchten Sie Ihr Lebenswerk auch verkaufen.

    Wir unterstützen Sie von der ersten Idee über die Due Diligance bis zur fertigen Umsetzung und stehen Ihnen beratend und in Fragen der Vertragsgestaltung zur Verfügung.

  • Im Vertrags(zahn-)arztrecht kümmern wir uns um alle Probleme im Zusammenhang mit Ihrer vertragsarztrechtlichen Zulassung (“Kassensitz”) und Ihrem Versorgungsauftrag.

    In Prüfverfahren (Abrechnungsprüfung, Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichtkeitsprüfung) und Regressen beraten und vertreten wir Sie bis hin zu Verfahren vor den Sozialgerichten.

  • Im Bereich des Heilmittelwerberechts unterstützen wir Sie bei Fragestellungen rund um die Bewerbung von Heil- und Hilfsmitteln. Wurden Sie abgemahnt oder haben Sie ein wettbewerbsrechtliches Problem, arbeiten wir mit hochspezialisierten Kollegen zusammen, um sowohl medizin- als auch wettbewerbsrechtlich bestmöglich zu beraten.

  • Im Rahmen des Risikomanagements nutzen wir bestehende Erkenntnisse aus wissenschaftlicher Literatur und Rechtsprechung um bereits präventiv Haftungsrisiken zu identifizieren und diese auszuschalten.

  • Im Bereich des Krankenhausrechts sind wir vor allem auf vergütungsrechtliche Streitigkeiten spezialisiert. Aber auch bei Planungs- und Gestaltungsfragen bieten wir schnelle Hilfe an.

Medizinrecht.